Urteil nach beinahe tödlicher Messerattacke in Solingen

Zwei Männer nach Messerangriff in Solingen nur knapp dem Tod entkommen: Landgericht Wuppertal entscheidet über Zukunft des Angreifers – 47-Jähriger muss auf unbestimmte Zeit in psychiatrisches Krankenhaus

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Der 47-Jährige wurde nach dem Messerangriff im April abgeführt.
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Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke auf zwei Männer an der Solinger Innenstadt hat das Landgericht Wuppertal die unbefristete Unterbringung des 47-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht traf die Entscheidung am Donnerstag (22. Oktober 2026). Nach seiner Einschätzung handelte der Mann aufgrund einer wahnhaften Erkrankung. Ein psychiatrisches Gutachten hatte ihm eine Gefährlichkeit bescheinigt.

Der 47-Jährige hatte am 1. April 2026 zwei Männer vor einem Café an der Konrad-Adenauer-Straße mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Beide Opfer überlebten nur dank notfallmedizinischer Operationen.

Streit in einem Café eskaliert auf offener Straße

Ausgangspunkt der Tat war eine Auseinandersetzung zwischen drei Männern in einem Café in der Solinger Innenstadt. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wurde der damals 47-jährige Angeklagte zunächst aus dem Lokal verwiesen. Der Streit setzte sich anschließend auf der Straße fort.

Dort schlug der Mann nach Angaben der Anklage zunächst mit den Fäusten auf seine Kontrahenten ein. Anschließend zog er ein Messer und stach mehrfach zu. Eines der Opfer erlitt drei Stichverletzungen im Unterbauch, der andere Mann wurde zweimal im Brustbereich getroffen.

Die Verletzungen waren so schwer, dass beide Männer notoperiert werden mussten. Nur durch die chirurgischen Eingriffe konnten ihre Leben gerettet werden. Der Angreifer wurde nach der Tat mit blutverschmierten Händen abgeführt.

Gericht folgt psychiatrischer Einschätzung

Bereits zu Beginn des Verfahrens vor dem Wuppertaler Landgericht hatte der Beschuldigte die Messerattacke eingeräumt. Seine Erklärung ließ er durch seinen Verteidiger vortragen. Die beiden verletzten Männer beteiligten sich als Nebenkläger am Prozess. Die Staatsanwaltschaft war von einer erheblich verminderten oder vollständig aufgehobenen Schuldfähigkeit des 47-Jährigen ausgegangen. Nach Einschätzung des Gerichts war eine wahnhafte psychische Erkrankung für sein Handeln maßgeblich.

Ein psychiatrisches Gutachten kam zudem zu dem Ergebnis, dass von dem Mann weiterhin eine Gefahr ausgeht. Das Landgericht ordnete deshalb seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf unbestimmte Zeit an. Der 47-Jährige muss dort bleiben, bis von ihm nach entsprechender Beurteilung keine Gefahr mehr ausgeht. Einen festen Zeitpunkt für das Ende der Unterbringung gibt es nicht.