Samstag - 23. November 2024
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Durchsuchungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen

Durchsuchungen nach E-Mails mit bundesweiten Bombendrohungen

Seit dem 19. Oktober 2023 dauert eine bundesweite Serie von per E-Mail verschickten Bombendrohungen an. In den E-Mails gaben sich die Täter wahlweise als Gegner oder als Mitglieder der Hamas oder des IS aus und drohten damit, viele Unschuldige zu töten. Ihr Ziel war es, aufwändige Polizeieinsätze herbeizuführen, das öffentliche Sicherheitsempfinden der Bevölkerung in empfindlicher Weise zu stören und zu erschüttern und größere Bevölkerungsteile, insbesondere auch das nähere Umfeld der bedrohten Institutionen, in erheblicher Weise zu beunruhigen. Sie wollten zudem eine möglichst große mediale Aufmerksamkeit erreichen.

Betroffen sind bundesweit Schulen und Hochschulen, Medien, Botschaften, staatliche Behörden, Einrichtungen unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen sowie private Unternehmen, unter anderem in der Region Stuttgart. Bislang wurden mehr als 250 derartiger Sachverhalte registriert. Die Drohsachverhalte haben bundesweit in mehr als 30 Fällen Polizeieinsätze ausgelöst, häufig verbunden mit umfangreichen Evakuierungsmaßnahmen. Betroffen von den Evakuierungen waren unter anderem zahlreiche Schulen, aber etwa auch der Hamburger Flughafen.

Landeskriminalamt ermittelt erste Tatverdächtige in BW und NRW
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Bekanntwerden der ersten Sachverhalte eine bundesweite Übersicht der durch die Länder gemeldeten Einzelsachverhalte erstellt und die Auswertungen und möglichen Ermittlungsansätze koordiniert. Aus dieser Übersicht geht hervor, dass bis zum 16. November 2023 bislang knapp über 30 Drohsachverhalte in Baden-Württemberg registriert wurden. Polizeiliche Maßnahmen gingen nur aus einem Fall hervor.

Nachdem sich im bundesweiten Austausch der ermittelnden Staatsschutzbehörden Anzeichen verdichteten, dass ein möglicher Tatverdächtiger aus Baden-Württemberg stammt, übernahm das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart die polizeilichen Ermittlungen.

Die Ermittlungen führten zu einem 19-jährigen Tatverdächtigen aus dem Hohenlohekreis, der zu einer Gruppierung gehören soll, die im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten im Internet aufgefallen ist. Unter anderem soll sie gezielt falsche Notrufe ausgelöst haben, um Polizei- oder Feuerwehreinsätze zu provozieren.

Ein weiterer 30-jähriger Tatverdächtiger aus dieser Gruppe konnte ebenfalls identifiziert werden. Der Mann stammt aus dem Landkreis Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen.

Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt
Am Freitag, dem 17. November 2023 wurden durch das LKA BW mit Unterstützung durch Kräfte des Bundeskriminalamtes (BKA), des LKA Nordrhein-Westfalen und des Polizeipräsidiums Einsatz Durchsuchungsbeschlüsse für zwei Wohnobjekte in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vollstreckt.

Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten zahlreiche IT-Beweismittel wie Computer, Festplatten und Mobiltelefone sichergestellt werden, die nun IT-forensisch ausgewertet werden.

Die Auswertungen werden zeigen, wie viele der registrierten Taten den beiden Tatverdächtigen unmittelbar zuzuordnen sind. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand werden dem 30-jährigen Tatverdächtigen die Beteiligung an 29 und dem 19-jährigen die Beteiligung an vier Bombendrohungen vorgeworfen.

Die Ermittlungen zu möglichen weiteren Mitgliedern der Gruppierung dauern an. Ob die Gruppe auch für die Bombendrohungen in Solingen verantwortlich waren, ist ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen. Genaue Standorte können aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht genannt werden.

Hintergrundinformationen

  • Bombendrohungen können empfindliche strafrechtliche Folgen haben. Derartige E-Mails können als Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Das gilt selbst dann, wenn der Absender nur vortäuscht, dass er eine Sprengstoffexplosion herbeiführen will, es sich also um eine falsche Bombendrohung handelt.
  • Darüber hinaus können derartige Drohmails für den Absender zusätzlich sehr teuer werden, denn Großeinsätze der Polizei sind mit enormen Kosten verbunden. Diese können dem Absender in Rechnung gestellt werden. Auch sind Schadensersatzansprüche der betroffenen Firmen und Einrichtungen möglich.

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