Die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Kriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) hat die Ermittlungen gegen den Solinger Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) übernommen. Neben Kurzbach stehen auch zwei Bedienstete der Stadt Solingen im Fokus der Ermittlungen. Dies bestätigte ein Sprecher der ZeOS NRW auf Anfrage.
Seit dem 24. Januar 2025 wird gegen Kurzbach wegen des Anfangsverdachts der Anstiftung zur Untreue ermittelt wie ein Sprecher der ZeOS NRW erklärte: „Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal, welches ebenfalls die Strafanzeige eines Bürgers gegen den Oberbürgermeister der Stadt Solingen enthält, ist hier am 24.01.2025 eingegangen und wurde mit Verfügung vom selben Tag von der ZeOS NRW übernommen“. Der Sprecher bestätigte weiter, dass in dem Verfahren somit zwei Anzeigen gestellt wurden, einmal der CDU-Ratsfraktion inkl. Gutachten sowie einer weiteren Anzeige eines Bürgers.
Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen
Zwei Bedienstete der Stadt Solingen stehen im Verdacht der Untreue, bei den Bediensteten soll es sich nach unseren Informationen um die städtische Beigeordnete Dagmar Becker (B90/Die Grünen) und eine leitende Mitarbeiterin der Stadtverwaltung handeln. Die Ermittlungen gehen auf zwei Strafanzeigen zurück, wobei eine durch ein Rechtsgutachten unterstützt wurde. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie Auswertung des der Strafanzeige beigefügten Rechtsgutachtens wurde ein Anfangsverdacht zwischenzeitlich bejaht“, erklärte der Sprecher der ZeOS NRW.
Anwaltskosten von über 200.000 Euro
In dem Rechtsgutachten, welches unserer Redaktion vorliegt, wird Kurzbach vorgeworfen, dass er versucht haben soll, seine Anwaltskosten in der sogenannten „Schleuser-Affäre“ eine bereits laufende Ermittlung der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlich illegaler Luxus-Schleusungen über die Stadtkasse abzuwickeln – dazu soll kurz vorher eine interne Dienstanweisung geändert worden sein, damit die Möglichkeit der Abwicklung über die Stadtkasse überhaupt bestehe. Diese Kosten sollen sich auf über 200.000 Euro belaufen. Das Gutachten bemängelt zudem, dass Kurzbach offenbar Druck auf Mitarbeiter der Verwaltung ausgeübt habe.
Das sind die Anwaltskosten des Oberbürgermeisters
Die Anwaltskosten für die juristische Vertretung von Kurzbach belaufen sich bislang laut des Gutachtens auf insgesamt 210.167,09 Euro. Wie bekannt wurde, sind drei Anwälte mit dem Mandat betraut, die unterschiedliche Stundensätze berechnen. Anwalt 1 stellt 390 Euro pro Stunde in Rechnung, Anwalt 2 berechnet 310 Euro pro Stunde, während Anwalt 3 einen Stundensatz von 270 Euro berechnet.
Die Kosten sind folgendermaßen zu begründen: Die Durchsicht und Auswertung der Ermittlungsakten, die Analyse dazugehöriger E-Mails und USB-Sticks sowie die Erstellung von Gutachten. Darüber hinaus umfassten die anwaltlichen Tätigkeiten Besprechungen mit internen und externen Beteiligten sowie die Fertigung von Schriftsätzen.