Dienstag - 1. April 2025
StartAllgemeinFeuer, SEK-Einsatz, Festnahme: Gericht ordnet Psychiatrie-Unterbringung an

Psychische Erkrankung

Feuer, SEK-Einsatz, Festnahme: Gericht ordnet Psychiatrie-Unterbringung an

Das Landgericht Wuppertal hat am Mittwoch die dauerhafte Unterbringung eines 34-jährigen Solingers in einer forensisch-psychiatrischen Klinik angeordnet. Der Mann hatte im November 2024 mit Feuerwerkskörpern Feuer in seiner Wohnung gelegt und Einsatzkräfte mit einem Feuerlöscher attackiert. Aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung wurde er für verhandlungsunfähig angesehen.

SEK musste für Festnahme anrücken
Der Vorfall hatte im November in der Schützenstraße einen Großeinsatz ausgelöst. Der Mann, der sich mehrere Stunden in den brennenden Räumen aufhielt, wurde auf dem Balkon durch Spezialeinsatzkräfte festgenommen. Nur durch Zufall sei niemand verletzt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft vor Gericht. Der Sachschaden beträgt über 200.000 Euro.

34-Jähriger attackierte Einsatzkräfte
Laut den Ermittlungen sollte der Mann am Tattag vom Ordnungsamt zu einer psychiatrischen Untersuchung gebracht werden. Stattdessen attackierte er die Beamten mit einem Feuerlöscher und zündete Grillanzünder sowie Feuerwerkskörper, die das Feuer auslösten. Bei einer anschließenden Durchsuchung wurden in seiner Wohnung Messer und Äxte gefunden.

Traumatische Erlebnisse führten zur psychischen Erkrankung
Ein Gutachten ergab, dass die psychische Erkrankung des Mannes bis in die Corona-Pandemie zurückreicht. Als Krankenpfleger auf einer Intensivstation habe er traumatische Erlebnisse gehabt, in etwa wie schwer Kranke Personen verstorben waren. Er habe zunächst den Dienst gewechselt, sei aber nicht mehr zurechtgekommen. In der aktuellen Klinik habe sich sein Zustand weiter verschlechtert. Der vorsitzende Richter äußerte Zweifel, ob die Unterbringung eine Besserung bringen werde, betonte aber deren Notwendigkeit.

Gegen das Urteil kann der Verteidiger des Mannes Rechtsmittel einlegen.

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