Samstag - 23. November 2024
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Bundes-Lockdown kommt! Bundesrat gibt grünes Licht für Corona „Notbremse“

Der Bundesrat gibt grünes Licht für den Bundes-Lockdown und beschließt die Corona „Notbremse“

Es umfasst Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz in einer Kommune über 100 liegt. Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen, die meisten Kitas in NRW sollen in den Notbetrieb.

Seit 11 Uhr wurde im Bundesrat über den Lockdown entschieden. Die Länderkammer könnte theoretisch Einspruch einlegen und damit Nachverhandlungen notwendig machen. Doch bislang gibt’s von Einspruch keine Spur! Im Gegenteil: Mehrere Bundesländer kündigten bereits an, auf einen Einspruch zu verzichten. Und das, obwohl ein Länderchef nach dem Anderen Mängel am Gesetz äußert!

Das Gesetzt kommt nun auf den Schreibtisch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Er muss es unterzeichnen, bevor das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird – womit es in Kraft tritt. Stoppen könnte den Bundes-Lockdown aber das Verfassungsgericht. Denn der automatische Lockdown stößt bei vielen Staatsrechtlern auf große Bedenken.

Folgende Gesetzte sollen in Kraft treten:

► In Städten und Landkreisen, in denen es binnen einer Woche 100 Ansteckungen/100.000 Einwohner (Inzidenz) gab, gilt die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
► Ausnahmen von den Ausgangssperren gibt es zwischen 22 Uhr und Mitternacht nur für Einzelpersonen, die zum Joggen oder Spazieren ins Freie gehen. Ab Mitternacht ist auch das verboten.
► Schulen sollen hingegen erst ab einer Inzidenz von 165 den Präsenzbetrieb komplett einstellen.
► Auch Geschäfte, Kultur- und Sporteinrichtungen sollen schließen.
► Private Treffen zu Hause nur noch mit einer zusätzlichen Person, sobald die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.
► Die Regel gilt zunächst bis 30. Juni.

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