In den frühen Morgenstunden führte die Polizei in mehreren Bundesländern eine groß angelegte Operation gegen die islamistische Szene durch. Besonders in Nordrhein-Westfalen (NRW) waren Durchsuchungen im Bereich Mönchengladbach, im Raum Aachen, in Köln, in Wuppertal und nach ersten Informationen auch in Solingen an der Kotter Straße zu verzeichnen. Die Beamten agierten zeitgleich in zwölf Bundesländern und konnten insgesamt sieben Unterstützer der Terrororganisation „Islamischer Staat“ festnehmen, wovon vier in NRW gefasst wurden.
Um Punkt sechs Uhr stürmten Polizeikräfte, darunter auch Spezialeinheiten, mehrere Objekte bundesweit. Im Fokus der seit Monaten andauernden Ermittlungen stehen vor allem die Finanzierung und Spenden für das Terrornetzwerk. Die Federführung liegt bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe, aber auch der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf ist in die Untersuchungen involviert.
Die deutschen Sicherheitsbehörden haben Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs genutzt, um die Festnahmen durchzuführen. Die Verdächtigen werden identifiziert als Chahira A., deutsche Staatsangehörige, Kujtim B., kosovarischer Staatsangehöriger, Alperen K., deutscher Staatsangehöriger, Cagla K., türkische Staatsangehörige, Siham O., deutsche und marokkanische Staatsangehörige, Anna Y., deutsche Staatsangehörige, und Harun Y., deutscher Staatsangehöriger. Die Festnahmen erfolgten in Ulm (Baden-Württemberg), im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz), im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen), in Bremen sowie im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Gleichzeitig wurden auf Anweisung der Bundesanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen in 19 Objekten in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und einem Objekt in den Niederlanden durchgeführt. Unter den Verdächtigen sollen sich sogenannte Gefährder und „relevante Personen“ befinden.
Laut den Informationen des Bundeskriminalamt (BKA), sind eine Reihe der Beschuldigten als Finanzermittler innerhalb des Netzwerks unterwegs gewesen. Ihre Hauptaufgabe bestand darin, Spenden zu sammeln und diese an den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) weiterzuleiten. Die Beschuldigten sind der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 StGB) sowie teilweise des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG) dringend verdächtig.
Die Beschuldigten sollen im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Haftbefehle und die Untersuchungshaft entscheidet. Die Durchsuchungsmaßnahmen stehen im Zusammenhang mit einer Reihe von Ermittlungsverfahren, die von den Generalstaatsanwaltschaften in Berlin, Celle, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Koblenz, München, Naumburg, Stuttgart und Thüringen bearbeitet werden. In diesen Verfahren werden den Beschuldigten Geldzahlungen zugunsten des IS-Finanzierungsnetzwerks vorgeworfen. Seit den frühen Morgenstunden des heutigen Tages werden in dem Verfahrenskomplex in einer konzertierten Aktion bundesweit richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen in mehr als 90 weiteren Objekten im Auftrag der jeweils zuständigen Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt.
Die Maßnahmen sind das Ergebnis enger Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Im Einsatz sind über 1.000 Polizeikräfte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter der betroffenen Länder sowie örtlicher Polizeidienststellen der Länder.