Dienstag - 24. Dezember 2024
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Corona-News: Neuer Corona-Lockdown „Light“ ab dem 2. November zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie

Nach neusten Informationen beginnt ab Montag, den 2. November der neue Corona-Lockdown „Light“ das wurde in der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen. Der Lockdown ist nach bisherigen Angaben für den kompletten November angesetzt. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, zur Eindämmung der Corona-Krise eine „Gesundheitsnotlage“ für Deutschland auszurufen. Offen blieb zunächst, was das genau bedeutet. Zudem hieß es, die Gesundheitsnotlage sei erst dann beschlossen, wenn am Ende alle Einzelpunkte des geplanten Maßnahmenpakets beschlossen seien.

Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt.

Deshalb ist es nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich.

Ziel von Bund und Ländern ist es, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung.

Kleine Betriebe sollen bis zu 75 Prozent ihrer Umsätze im Vergleich zum Vorjahresmonat, größere Betriebe bis zu 70 Prozent vom Staat erstattet bekommen. Es soll keine besonderen Nachweispflichten geben. Kosten: 7 bis 10 Milliarden Euro für einen Monat Lockdown.

Folgende Maßnahmen werden ab Montag, den 2. November umgesetzt:

Ab Montag sollen sich im Freien nur noch Personen aus zwei Hausständen treffen dürfen. Die Zahl wird auf maximal zehn Personen begrenzt.

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Schulen und Kindergärten bleiben offen. Angesichts der hohen Infektionszahlen werden weitere Schutzmaßnahmen durch die Länder eingeführt.

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen dürfen geöffnet bleiben.

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Bund und Länder wollen angesichts dramatisch steigender Corona-Infektionszahlen den Profisport im November nur noch ohne Zuschauer zulassen. Dazu zählt auch die Fußballbundesliga.

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind,werden geschlossen. Dazu gehören:
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
e. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

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