Donnerstag - 27. Februar 2025
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Bundesanwaltschaft

EIL: Anklage gegen Attentäter von Solingen Issa Al H. erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 24. Februar 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Issa Al H. erhoben.

Der Beschuldigte ist des dreifachen Mordes sowie des zehnfachen versuchten Mordes hinreichend verdächtig, wobei ihm als Mordmerkmale niedrige Beweggründe sowie in zwölf Fällen Heimtücke zur Last gelegt werden. Im Zusammenhang mit den Mordversuchen ist er auch wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung angeklagt. Daneben wird ihm die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen.

Anschlag auf „Festival der Vielfalt“
Issa Al H. ist Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Aus dieser Einstellung heraus entschloss er sich, am 23. August 2024 auf dem Stadtfest in Solingen einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen, die er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform ansah und an denen er Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollte.

Zur Vorbereitung nahm er im August 2024 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied auf. Dieses bestärkte Issa Al H. in seinem Vorhaben und sicherte ihm zu, dass der IS für die Tat Verantwortung übernehmen und sie für seine Propaganda nutzen werde. Issa Al H. erstellte daraufhin Videos, in denen er den Treueschwur des IS verlas und seine Tat ankündigte. Die Videos übermittelte er am Abend des 23. August 2024 an seine Kontaktperson des IS.

Wenige Minuten später begab sich der Angeschuldigte auf das Solinger Stadtfest. Dort stach er mit einem Messer zumeist hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern der Veranstaltung ein. Zzwei Männer (56 und 67) und eine Frau (56) verstarben, zehn weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Am folgenden Tag verkündete der IS, dass der Anschlag durch ein Mitglied der Vereinigung begangen worden ist.

Issa Al H. befindet sich seit dem 25. August 2024 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft.

Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag
Der Fall hat politische Debatten über Abschiebepraxis und innere Sicherheit in Deutschland neu entfacht. Issa Al H. hätte bereits 2023 gemäß EU-Asylrecht nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Als die Behörden ihn aus seiner Unterkunft abholen wollten, war er jedoch nicht auffindbar. Ein zweiter Versuch, ihn rückzuführen, wurde nicht unternommen. Der Vorfall ist inzwischen Gegenstand eines Untersuchungsausschusses im Düsseldorfer Landtag, der klären soll, warum die geplante Abschiebung scheiterte.

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