Dienstag - 24. Dezember 2024
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Legalisierung ab 1. April

Feuer frei für das Kiffen ab 1. April

Ab 1. April soll die regulierte Abgabe von Cannabis für Erwachsene legal sein. Zu Hause sind dann bis zu 50 Gramm erlaubt, in der Öffentlichkeit 25 Gramm (reicht für 75 Joints). Für den Eigenanbau dürfen in den eigenen vier Wänden bis zu drei Pflanzen angebaut werden.

Die Entscheidung des Bundesrats, das Kiffen unter bestimmten Vorgaben zu legalisieren, ist ein bedeutender Schritt in der deutschen Drogenpolitik. Während einige Bundesländer Bedenken äußerten, wurde das Gesetz letztendlich mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. Gesundheitsminister Karl Lauterbach betonte, dass das Gesetz nicht dazu diene, Cannabis in Deutschland einzuführen, sondern vielmehr den bereits existierenden Konsum zu regulieren.

Wie viel ist erlaubt?
Die neue Gesetzgebung erlaubt Erwachsenen den Erwerb und Besitz von begrenzten Mengen Cannabis für den persönlichen Gebrauch. Die erlaubten Mengen wurden genau festgelegt: Bis zu 50 Gramm dürfen zu Hause aufbewahrt werden, während in der Öffentlichkeit nur 25 Gramm erlaubt sind, was ungefähr 75 Joints entspricht. Zudem können Bürgerinnen und Bürger bis zu drei Cannabispflanzen in ihren eigenen vier Wänden anbauen.

Wo ist das Kiffen verboten?
Trotz der Legalisierung gibt es weiterhin Einschränkungen, wo das Kiffen nicht gestattet ist. Innerhalb eines Radius von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Spiel- und Sportplätze ist der Konsum von Cannabis nach wie vor untersagt. Ebenso ist das Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr nicht erlaubt.

Die Einführung dieser neuen Regelungen wird voraussichtlich eine Debatte über die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Gesellschaft auslösen. Befürworter argumentieren, dass die Legalisierung die Kriminalisierung von Konsumenten verringern und den Zugang zu qualitativ hochwertigem Cannabis verbessern wird. Gegner hingegen befürchten eine Zunahme des Konsums, insbesondere bei jungen Menschen, sowie potenzielle gesundheitliche Risiken.

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