In einem neuen Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums wird künftig die Nationalität von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen der Polizei immer angegeben – unabhängig davon, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt.
Kreispolizeibehörden wurden über kommende Änderung informiert
Die neuen Regelungen sind derzeit noch nicht in Kraft, könnten jedoch im Herbst erstmals umgesetzt werden. Laut einem Sprecher des Innenministeriums wird der entsprechende Medienerlass für die NRW-Polizei momentan überarbeitet. Bisher lag es im Ermessen der Kreispolizeibehörden, ob sie die Nationalität der Tatverdächtigen in ihren Mitteilungen nennen. „Bereits in den vergangenen Wochen wurde den Kreispolizeibehörden jedoch deutlich signalisiert, dass das Innenministerium den Medienerlass dahingehend verändern wird, dass die Nennung der Nationalitäten klar geregelt werden soll“, so der Sprecher.
Nationalität soll bei allen Delikten genannt werden
Die neue Anweisung soll generell für alle Delikte gelten, bei denen der Tatverdächtige zweifelsfrei identifiziert ist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Pressearbeit entscheidet, dass die Nationalität nicht benannt werden soll. In diesem Fall werden die Pressestellen der Kreispolizeibehörden dieser Weisung folgen.
Innenminister schafft mehr Transparent
Innenminister Herbert Reul (71, CDU) verfolgt mit dieser Änderung das Ziel, mehr Transparenz zu schaffen. Der Ministeriumssprecher erläuterte, dass durch die Veröffentlichung der Nationalität „eine faktenbasierte Transparenz“ erreicht werden soll. Zudem werde die Nennung der Nationalität im Zusammenhang mit Straftaten zunehmend von Journalisten nachgefragt. „Zudem will die Polizei NRW Spekulationen vorgreifen sowie dem Vorwurf, etwas verschweigen zu wollen, entgegentreten“, so der Sprecher weiter.
Medienerlass von 2011 wird überarbeitet
Bislang gilt der Erlass „Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen“ von 2011, der sich am Pressekodex des Deutschen Presserats orientiert. Der Sprecher des Innenministeriums betonte, dass sich der Umgang der Medien mit der Nennung von Nationalitäten seitdem jedoch deutlich verändert habe, sodass eine Überarbeitung des Erlasses notwendig wurde.
Mit der geplanten Anpassung möchte das Innenministerium sowohl der veränderten Medienlandschaft als auch den gestiegenen Anforderungen an die polizeiliche Pressearbeit gerecht werden. Ob die neuen Regelungen tatsächlich bereits im Herbst greifen werden, bleibt abzuwarten.