Das Landgericht Wuppertal hat am Donnerstag eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem missglückten SEK-Einsatz im Juni 2023 abgewiesen. Die Ehefrau und Tochter eines Verdächtigen hatten vom Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 200.000 Euro gefordert.
Tatverdächtiger befand sich im Ausland
Der Einsatz erfolgte am frühen Morgen des 15. Juni 2023 in einem Einfamilienhaus in Wuppertal. Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) drangen bewaffnet und maskiert in das Haus ein, nachdem sie zuvor mehrere Türen gewaltsam gesprengt hatten.
Ziel des Einsatzes war ein Goldhändler, gegen den ein Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung vorlag – dieser war jedoch bereits außer Vollzug gesetzt. Zudem befand sich der Mann zum Zeitpunkt des Einsatzes nachweislich im Ausland, worüber die zuständige Staatsanwaltschaft informiert war.
Knapp 200.000 Euro gefordert
Die Klägerinnen gaben an, durch den Einsatz psychisch schwer belastet worden zu sein. Die Ehefrau verlangte 137.000 Euro für Sachschäden sowie 40.000 Euro Schmerzensgeld; die Tochter forderte weitere 30.000 Euro. Beide beriefen sich auf erlittene Verletzungen und posttraumatische Belastungsstörungen.
Klage vor dem Landgericht abgewiesen
Das Gericht konnte jedoch keine Amtspflichtverletzung seitens der Polizei feststellen. Die Information über die Auslandsreise des Verdächtigen sei der Polizei nicht bekannt gewesen. Zwar sei die Staatsanwaltschaft unterrichtet gewesen, diese Kenntnis könne jedoch nicht automatisch der Polizei zugerechnet werden, so die Begründung des Richters.
Auch sei der Einsatz angesichts früherer Erkenntnisse über mögliche Bewaffnung des Mannes nicht als unverhältnismäßig einzustufen. Die Kosten des Verfahrens werden den Klägerinnen auferlegt. Eine Berufung gegen das Urteil ist noch möglich.