Dienstag - 24. September 2024
StartAllgemeinNach Messerangriff in Schule: Milde Strafe für 17-Jährigen trotz Mordversuchen

Nach Messerangriff in Schule: Milde Strafe für 17-Jährigen trotz Mordversuchen

Jugendlicher Angeklagter wegen Messerangriffs an einem Wuppertaler Gymnasium im Februar 2024 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt

In dem Jugendstrafverfahren gegen Yilmaz B. wurde am heutigen siebten Hauptverhandlungstag vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal das Urteil verkündet. Der 17-jährige Angeklagte wurde des versuchten Mordes in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, und einer weiteren gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Die Kammer sah nach der Durchführung der Hauptverhandlung als erwiesen an, dass der Angeklagte am 22.02.2024 gegen 09:50 Uhr im Aufenthaltsraum der Oberstufe nacheinander mit einem Messer auf vier Mitschüler eingestochen habe. Die ersten drei Angriffe bewertete die Kammer als versuchten Mord. Denn der Angeklagte habe die drei arg- und wehrlosen Mitschüler mit Wucht angegriffen, als diese ihm den Rücken zugedreht hätten. Die Geschädigten hätten hierdurch Stichverletzungen im Hals oder am Kopf erlitten. Diese seien derart gefährlich gewesen, dass der Angeklagte den Tod seiner Mitschüler jedenfalls billigend in Kauf genommen habe.

Demgegenüber habe der Angeklagte das letzte Opfer von vorne attackiert und die Stiche – anders als zuvor – mit deutlich weniger Kraft ausgeführt, so dass ein Tötungsvorsatz hier nicht mehr anzunehmen gewesen sei. Die sachverständig beratene Kammer hat zudem angenommen, dass der Angeklagte bei der Tat erheblich vermindert schuldfähig gewesen sei.

Auf den Angeklagten war aufgrund seines Alters zur Tatzeit Jugendstrafrecht anzuwenden. Wegen der Schwere der Schuld sei gegen den Angeklagten eine Jugendstrafe zu verhängen gewesen, so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. Bei deren Höhe sei jedoch zu berücksichtigen gewesen, dass viele gewichtige Umstände für den Angeklagten gesprochen hätten, insbesondere, dass er sich bei der Tat in einer persönlichen Ausnahmesituation befunden habe.

Die Hauptverhandlung war von Gesetzes wegen nicht öffentlich, weil der Angeklagte zur Tatzeit noch jugendlich war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Binnen einer Frist von einer Woche kann hiergegen Revision eingelegt werden, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte als unschuldig.

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