Dienstag - 24. Dezember 2024
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Schleuser-Affäre

Oberbürgermeister Tim Kurzbach und Rechtsdezernent Jan Welzel offiziell Beschuldigte in der „Schleuser-Affäre“

Die Pressestelle der Stadt Solingen hat sich am heutigen Donnerstag zu den gegen den Oberbürgermeister Tim Kurzbach erhobenen Vorwürfen geäußert. Die Presseerklärung der Stadt Solingen veröffentlichen wir im Original:

„Tim Kurzbach und Beigeordneter Jan Welzel beziehen Stellung zu medialen Beschuldigungen im Ermittlungsverfahren „Investor“

Oberbürgermeister Tim Kurzbach:
„Ich habe auf eigene Nachfrage, durch meinen Rechtsanwalt erfahren, dass ich in dem laufenden Verfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf neuerdings gemeinsam mit vielen anderen als Beschuldigter geführt werde. Ich habe der Staatsanwaltschaft meine volle Kooperation zugesichert und werde auch alles in meiner Macht Stehende tun, um die mir nun bekannten Vorwürfe vollumfänglich auszuräumen. Die Angelegenheit stellt sich derzeit für mich so dar, dass ein einzelner Beschuldigter mich gemeinsam mit weiteren Personen in eher allgemeiner Form insbesondere als angeblicher Mitwisser beschuldigt hat. Da mir klar ist, dass dies nicht den Tatsachen entspricht, blicke ich den nun folgenden Ermittlungen entspannt entgegen. Weiterhin habe ich beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen mich selbst beantragt, um mich von dem Verdacht eines Dienstvergehens zu entlasten.“

Beigeordneter Jan Welzel:
„Offenkundig wird in meiner Verantwortung für die Solinger Ausländerbehörde wegen der illegalen Schleusungen auch gegen meine Person als Beschuldigter ermittelt. Die Praxis im Umgang mit diesen Fällen habe ich im Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung am 14. Mai 2024 hinreichend erläutert; die Fraktionen im Rat der Stadt Solingen haben in den vergangenen Tagen die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Ermittlungsakten genutzt. Hintergrund der Solinger Verwaltungspraxis ist die Norm des § 21 AufenthG, die einen Aufenthaltstitel bei nachhaltiger selbständiger Tätigkeit gewährt. Im Ergebnis ist auf dieser Grundlage in Solingen keine rechtswidrige Niederlassungserlaubnis ergangen. Ich halte die Arbeit der Solinger Ausländerbehörde verwaltungsrechtlich für korrekt und ich stelle mich ausdrücklich vor alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Allerdings erwarte ich als Amtsträger, dass mir nunmehr auch die strafprozessualen Rechte eines Beschuldigten zugestanden werden und mir vermeintlich strafrechtlich relevante Verfehlungen auch rechtsstaatlich sauber vorgehalten und auch bewiesen werden. Ich bin mir sicher diese Dinge entkräften zu können. Dies kann aber nicht in den Medien erfolgen, sondern muss im rechtsstaatlichen Rahmen geschehen.“

Hinweis der Readaktion: Für die Mitarbeiter der Stadt Solingen gilt, wie für jeden anderen auch, die Unschuldsvermutung, bis eine Schuld durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt wurde. Das alleinige Vorliegen einer Beschuldigung, d.h. eines einfachen Anfangsverdachtes, impliziert keine Schuld. Die Stadt Solingen ist bestrebt, ihre Mitarbeiter während eines laufenden Ermittlungsverfahrens fair zu behandeln und ihre Rechte zu wahren. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens ergeben, dass das Verhaltes eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den städtischen Werten steht oder die Interessen der Stadt Solingen gefährdet, werden seitens der Stadt Solingen entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

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