Dienstag - 10. September 2024
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Messerangriff

Prozessbeginn: Messerangriff an einem Wuppertaler Gymnasium

Wegen des Messerangriffs an einem Wuppertaler Gymnasium im Februar 2024 muss sich ab dem 21. August 2024 ein Jugendlicher in nicht öffentlicher Sitzung vor dem Landgericht Wuppertal verantworten.

Die Hauptverhandlung beginnt vor der 3. großen Strafkammer (als 1. Jugendkammer) des Landgerichts Wuppertal gegen den zur Tatzeit 17 Jahre alten Angeklagten aus Wuppertal. Die Kammer hat zunächst zehn Verhandlungstage bis zum 04. Oktober 2024 bestimmt. Die Hauptverhandlung ist von Gesetzes wegen nicht öffentlich, weil der Angeklagte noch jugendlich ist.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord in vier Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, vor. Der Angeklagte soll am Tattag gegen 09:50 Uhr im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit im Aufenthaltsraum der Oberstufe nacheinander mit einem Messer auf vier Mitschüler eingestochen haben in der Absicht, diesen tödliche Verletzungen zuzufügen. Die mutmaßlich Geschädigten sollen Stich- und Schnittverletzungen im Hals oder am Kopf erlitten haben.

Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte als unschuldig.

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