Streit um Arbeitsbedingungen der SEK-Eliteeinheiten in NRW

SEK-Beamter in NRW verliert Rechtsstreit vor Gericht: Trotz ständiger Einsatzbereitschaft werden Rufbereitschaften nur zu einem Achtel als Dienst angerechnet – Polizeigewerkschaft hält bisherige Regelung für unangemessen

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Nordrhein-Westfalen ist im Streit um die Anrechnung von Rufbereitschaft beim Spezialeinsatzkommando (SEK) vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage eines SEK-Beamten, der Teil der Eliteeinheit in NRW ist, am 14. Oktober 2026 ab. Einen Anspruch auf höheren Freizeitausgleich sah das Gericht nicht.

Nach der geltenden Regelung wird die Rufbereitschaft von SEK-Einsatzkräften lediglich zu einem Achtel als geleisteter Dienst angerechnet. Die GdP hält diese Abgeltung angesichts der besonderen Anforderungen für unangemessen und kündigte an, das Verfahren in der nächsten Instanz weiter zu begleiten.

SEK-Einheiten müssen rund um die Uhr für besonders gefährliche und komplexe Einsatzlagen verfügbar sein. In einem rollierenden Rufbereitschaftssystem müssen die Beamten jederzeit telefonisch erreichbar sein und sich nach einer Alarmierung unverzüglich zur Dienststelle oder direkt zum Einsatzort begeben. Dabei müssen sie ihre Dienstwaffe sowie die persönliche Schutzausrüstung mitführen.

Nach Auffassung der Gewerkschaft schränken diese Vorgaben die private Lebensgestaltung erheblich ein. Die Pflicht zur schnellen Dienstaufnahme lasse kaum Raum für eine freie Freizeitgestaltung und führe zu einer dauerhaften Alarmbereitschaft. Die bisherige Regelung werde diesen Einschränkungen nicht gerecht.

In Nordrhein-Westfalen gibt es sechs SEK-Standorte. Nach Angaben aus Behördenkreisen teilen sich die Standorte die Bereitschaft im Wechsel. Zur genauen Länge und zum Intervall der jeweiligen Bereitschaft werden aus einsatztaktischen Gründen keine Angaben gemacht.

Was verdienen SEK-Beamte in Nordrhein-Westfalen?

SEK-Beamte absolvieren zunächst die reguläre Polizeiausbildung und sammeln üblicherweise Berufserfahrung, bevor sie sich für eine Spezialeinheit bewerben. Der Wechsel zum SEK führt nicht automatisch zu einer höheren Besoldungsgruppe. Wie im regulären Streifendienst richtet sich das Grundgehalt nach Dienstgrad und Erfahrungsstufe. Zusätzlich erhalten SEK-Beamte in NRW eine monatliche Erschwerniszulage von 300 Euro.

Aufgrund der besonderen beruflichen Risiken können zudem zusätzliche Kosten für den persönlichen Versicherungsschutz entstehen, beispielsweise bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Ob dadurch ein Teil der Zulage aufgebraucht wird, hängt von den individuellen Versicherungsverträgen ab.