Donnerstag - 26. Dezember 2024
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[SG] Auch Einzelhandelsgeschäfte schließen – Personenansammlungen über 15 Personen verboten

Novellierter Landeserlass von Dienstag Nacht wird in Solingen umgesetzt

Nachdem die Stadt Solingen gestern Nachmittag eine Allgemeinverfügung zu weiteren Beschränkungen des öffentlichen Lebens in der Klingenstadt bekannt gemacht hatte, die einen entsprechenden Landeserlass vom gestrigen Tag detailgetreu und konsequent umsetzte, hat das Land in der Nacht um 23.14 Uhr seine eigene Erlasslage überarbeitet. Die Stadt Solingen arbeitet zurzeit daran, die neuen Vorgaben in eine weitere Allgemeinverfügung einzuarbeiten und bis 12 Uhr bekanntzumachen. Als erste Konsequenz der neuen Rechtslage ergibt sich unter anderem, dass alle Einzelhandelsgeschäfte, die nicht der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Medikamenten dienen, heute noch schließen müssen. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Solingen ist deshalb, noch vor Bekanntgabe der neuen Allgemeinverfügung, bereits im Stadtgebiet unterwegs, um die Einzelhändler in den Stadtteilen über die neue Situation zu informieren.

Die Stadt Solingen appelliert an das Land NRW, zum effektiven Schutz der Bevölkerung endlich landeseinheitliche Regelungen zu schaffen, die den Charakter von Verordnungen des Landes haben müssten, da sie auf diese Weise für die Kommunen unmittelbar geltendes und anwendbares Recht wären. Erlasse müssen erst durch die Kommunen in Ortsrecht umgewandelt und ortsüblich bekannt gemacht werden. Das kostet nicht nur Zeit; es bleiben Auslegungsspielräume, die von den Gemeinden offensichtlich unterschiedlich interpretiert werden. So ist es zu erklären, dass gestern Remscheid und Wuppertal, anders als Solingen, bereits die Schließung von Einzelhandelsgeschäften anordneten. Die Remscheider und Wuppertaler Regelungen sind auch jetzt noch weitergehend als die des Landeserlasses von Dienstagnacht. Solingen wird seine neue Regeln aber an die in den beiden anderen Bergischen Großstädten anpassen, damit nicht Schutzmaßnahmen durch einen Ortswechsel konterkariert werden können.

Oberbürgermeister Tim Kurzbach: „Ich habe gestern Abend spät noch mit Regierungspräsidentin Birgitta Rademacher telefoniert und unseren dringenden Wunsch nach Landesregelungen vorgebracht und bin bei ihr auf sehr viel Verständnis gestoßen. Das Infektionsschutzgesetz gibt dem Land durchaus die Möglichkeit, hier klare Verhältnisse zu schaffen. Heute noch bitte ich die Regierungspräsidentin eine telefonische Abstimmung der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte mit der Landesregierung zu organisieren. Ich habe ihr heute Vormittag dargelegt, dass es die Schutzmaßnahmen eher schwächen würde, wenn wir nicht zu landeseinheitlichen Regeln kommen.“

Kurzbach: „Keine Bürgerin und kein Bürger kann verstehen, wenn in jeder Stadt andere Regeln gelten. In einer Krise wie der aktuellen kann es passieren, dass anfangs nicht alle Räder ineinandergreifen, wie sie es sollten. Es werden im Augenblick in hoher Frequenz auf allen Ebenen Entscheidungen getroffen. Die müssen aber koordiniert, konsequent und einheitlich sein, wenn sie effektiv sein sollen. Die Menschen in unserem Land müssen sich weiter wie bisher auf ein einheitliches Handels des Staates verlassen können. Es geht mir explizit nicht darum Schuldzuweisung. Wir alle in Verantwortung leisten gerade alles, was in unseren Kräften steht.“

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