Samstag - 28. Dezember 2024
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[SG] Coronavirus: Bisherige Bestimmungen zum Coronavirus auf einen Blick

Auch Parks werden gesperrt – Mit Kindern am Wochenende in Praxen statt ins Klinikum

Aktuell sind 33 Menschen in Solingen mit dem Coronavirus infiziert – drei von ihnen werden stationär, die übrigen Patienten ambulant betreut. Insgesamt befinden sind rund 400 Menschen in häuslicher Quarantäne. Um eine Ausbreitung des Coranavirus zu verhindern, hat die Stadt Solingen – angelehnt an den Landeserlass zu kontaktreduzierenden Maßnahmen – die folgende Allgemeinverfügung erlassen, die bis mindestens zum 19. April (Ende der Osterferien) gilt und je nach Bedarfslage aktualisiert wird.

Geschlossen sind nach jetzigem Stand (18.03.2020, 18 Uhr)

  • Friseur-Salons und Verkaufsstellen des Einzelhandels (Ausnahmen siehe unten)
  • Krankenhaus-Kantinen und -Caféterien
  • Gaststätten und Speiserestaurants mit Aufenthalt (Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt)
  • Kneipen und Cafés
  • Bars, Clubs, Diskotheken
  • Kinos, Museen, Theater und Konzerthaus
  • Messen, Ausstellungen, Indoor-Spielplätze, Freizeit- und Tierparks
  • Bolz- und Spielplätze sowie Schulhöfe außerhalb der Notbetreuung
  • alle großen Park- und Grünanlagen wie Engelsberger Hof, Malteser Grund, Coppelpark, Stilsteich, Hippergrund, Botanischer Garten
  • Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen, Tatoo-, Nagel- und Kosmetikstudios
  • Volkshochschule, Musikschule, öffentliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen
  • Stadtbibliothek (eigenes Ermessen)
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen
  • Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros
  • Physio- und Massageeinrichtungen (abgesehen von medizinisch verordneter Physiotherapie)
  • Prostituionsstätten und Bordelle
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken

Unterbleiben müssen derzeit

  • Veranstaltungen und Personenansammlungen ab 15 Personen auch unter freiem Himmel (Demonstrationen)
  • Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung – Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.

Erlaubt ist, so lange die Hygienestandards eingehalten werden, die Öffnung von

  • Gastronomiebetrieben und Restaurants – nunmehr ohne zeitliche Einschränkung, aber ausschließlich zum Außer-Haus-Verzehr (ohne Warteschlangen, Abstand von zwei Metern muss eingehalten werden)
  • Lebensmittel-, Getränke- und Wochenmärkten
  • Abhol- und Lieferdiensten
  • Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien
  • Zeitungsverkauf, Tank- und Poststellen
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkten
  • Einrichtungs- und Einkaufszentren, wenn sich darin oben genannte Läden des täglichen Bedarfs  befinden
  • Großhandel

Die oben aufgeführten Geschäfte dürfen bis auf weiteres auch sonntags (bis auf Ostersonntag) von 13 bis 18 Uhr öffnen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit ebenfalls nachgehen. Einrichtungen des Gesundheitswesens können – beispielsweise zur Durchführung von medizinisch verordneten Physiotherapien – geöffnet bleiben. Auch Blutspende-Termine können unter verschärften Hygiene-Vorkehrungen durchgeführt werden.

Der Stadtdienst Gesundheit bittet darum, an diesem Wochenende mit Kindern statt der Notfallambulanz des Klinikums folgende niedergelassenen Kinderärzte aufzusuchen: freitags von 17-20 Uhr Praxis van Afferden, Ufergarten 1-3 (Tel. 38 34 280), samstags von 9-13 und 17-20 Uhr Praxis Fischbach, Focherstraße 20 (Tel. 22 60 91 50) und sonntags von 9-13 und 17-20 Uhr Praxis Steinhagen, Mittelstraße 36-38 in Rathauscenter Hilden (Tel. 02103 / 52021).

Oberbürgermeister Tim Kurzbach hat Verständnis für die Nöte vor allem der Einzelhändler, wirbt aber um Verständnis: „In der aktuellen Krise müssen alle Räder ineinander greifen.“ Wenn die getroffenen Entscheidungen von Bund, Land und Kommunen effektiv sein sollen, müssten sie konsequent umgesetzt werden, so der Stadtchef. Kurzbach: „Jeder Einzelne hat die Verantwortung für das, was in seiner Kraft steht.“ In diesem Zusammenhang dankte der Oberbürgermeister allen, die sich von Beginn der Einschränkungen an diszipliniert an die Vorgaben gehalten haben – und allen Bürgerinnen und Bürgern, die telefonisch, über die sozialen Medien oder einfach in der Nachbarschaft ehrenamtlich Hilfe und Unterstützung anbieten.

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