Gegen einen 49 Jahre alten Mann aus Leverkusen ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wuppertal durch das Amtsgericht Solingen Haftbefehl wegen Raubes, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung ergangen.
Gegen den Mann besteht der Verdacht, am 25.03.2020 gleich mehrere schwere Straftaten begangen zu haben. So soll er zunächst auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Merscheider Straße in Solingen versucht haben, einen PKW zu entwenden. Dort soll er sich an das Steuer des Fahrzeuges gesetzt haben während der Eigentümer und dessen Ehefrau gerade ihre Einkäufe in den Kofferraum verluden. Bevor er mit dem Fahrzeug flüchten konnte wurde er jedoch von den Geschädigten vertrieben. Anschließend soll er noch auf dem Parkplatz erfolglos versucht haben, einen anderen PKW auf vergleichbare Weise zu erlangen.
Gegen 14.15 Uhr soll er sich schließlich auf den Parkplatz eines Industriebetriebes in der Grünewalder Straße in Solingen begeben und dort eine mit ihrem PKW rangierende Frau vom Fahrersitz ihres PKW gezerrt haben. Auf seiner Flucht konnte der mit dem PKW fahrende Verdächtige schließlich von einem Motorradfahrer der Polizei im Bereich Nöhrenhauser Kotten entdeckt werden. Nachdem er die Anhaltesignale des Polizisten missachtet und weiter geflüchtet war fuhr er in eine Sackgasse, was der Polizeibeamte nutzte, um sein Dienstfahrzeug quer auf die Straße zu stellen. Als er auf den nach einem Wendemanöver nahenden Wagen zuging soll der Beschuldigte den Wagen stark beschleunigt und auf den Beamten zugehalten haben. Dieser konnte sich mit einer Ausweichbewegung retten und mit einem Schlag seiner Dienstwaffe die Frontscheibe des PKW zertrümmern. Der Beschuldigte blieb daraufhin mit dem PKW stehen und konnte anschließend von dem Polizeibeamten und per Funk zugeführten Unterstützungskräften festgenommen werden.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen bereits erheblich vorbestraften Mann, der wegen eines anderen Deliktes bereits unter Bewährung steht. Für den Fall einer Verurteilung droht ihm eine empfindliche Freiheitsstrafe.