Samstag - 23. November 2024
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Vier Jahre Haft für Kinderporno-Mutter Iris S. aus Solingen

Die 39-Jährige Iris. S aus Solingen wurde am Dienstag, dem 28.5.2024 vor dem Landgericht in Wuppertal zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sie hat vor etwa 2 Jahren Kinderpornografische Inhalte ihrer damals 6-Jährigen Tochter über einen Zeitraum von circa einem Jahr angefertigt. Nach der Durchsuchung der Wohnung eines Tatverdächtigen in Berlin zu einem anderen Verfahren wurden die Bezüge nach Solingen bekannt. So wurden offenbar die Datein und Chat-Verläufe mit der Solingerin auf dem Handy des Berliners gefunden.

Angeklagte legte Geständnis ab
Bei der Gerichtsverhandlung hat die 39-Jährige S. ein Geständnis abgelegt, offenbar auch um ihrer heute 8-Jährigen Tochter eine Aussage zu ersparen. Die Angeklagte Iris S. ist Mutter von drei Kindern. Die älteste Tochter lebt bei ihrem Vater, die beiden anderen Kinder darunter die Geschädigte sowie der kleine Bruder sollen in einer Pflegestelle leben.

Tochter beim Urinieren gefilmt
Auf dem Material welches die 39-Jährige ihrem Bekannten in Berlin verkauft hat soll die Tochter in offenen Windeln abgebildet worden sein. Auch soll es ein Video geben, auf dem die Tochter leicht bekleidet beim Urinieren gefilmt wurde.

150 Euro für Video und Bilder
Pro Aufnahme bekam Sie nach Angaben zwischen 15 und 30 Euro. Vor Gericht sagte die Angeklagte aus, dass Sie sich in einer finanziellen Notsituation befunden haben soll. Die Rechnungen sollen sich nach ihren Aussagen gestapelt haben. Insgesamt 150 Euro soll die Angeklagte für ein Video und fünf Bilder bekommen haben.

Berliner drohte offenbar mit Jugendamt
Den Berliner Tatverdächtigen kennt S. aus der Schule. Nach mehreren Jahren hat Sie ihn auf Facebook gefunden und von der Situation erzählt und ihn um Geld gebeten. Der Tatverdächtige als Auftraggeber soll dann „Alltags übliche“ aufnahmen gefordert haben. Als die Angeklagte aus dem Geschäft aussteigen wollte, drohte er ihr mit dem Jugendamt. Allerdings nicht wegen der Aufnahmen, sondern vielmehr wegen ihrer finanziellen Situation.

Der Spielplatz hinter dem Mehrfamilienhaus in Solingen-Wald

Iris S. Täter statt Opfer
In der Aussage der Angeklagten stellt sich Iris S. aber mehr als Opfer hin statt die Täterrolle zu übernehmen. So soll ihr Bekannter aus Berlin die Bilder mehr oder minder gefordert haben. Er hat die Angeklagte oft Finanziell unterstützt wie z. B. bei Einschulungen oder Kindergeburtstagen. Erst später kam die Forderung nach den Bildern und dem Video sowie der Drohung zum Jugendamt zugehen. Aus Furcht soll die Angeklagte S. weiter Bilder verschickt haben.

Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. Bis zur Rechtskraft bleibt Iris S. frei.

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